Neufassung der Anrechnung des Überbrückungsgeldes Überbrückungsgeld von Haftentlassenen nach § 51 StVollzG oder ähnliche Leistunge nicht mehr als Einkommen angerechnet.
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Neufassung der Anrechnung des Überbrückungsgeldes Überbrückungsgeld von Haftentlassenen nach § 51 StVollzG oder ähnliche Leistunge nicht mehr als Einkommen angerechnet.
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